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Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

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Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (+12,55 %) und zum 1. Januar2024 auf 13,50 Euro (+3,85 %). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab, wie der BIV betont. Aktuell beträgt die Differenz knapp 18 %. Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 14,81Euro auf 16,20 Euro (+9,39 %) und zum 1. Januar 2024 auf 16,70 Euro (+3,09 %).

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900,1035 und 1200 Euro.

"Ein sinnvoller Kompromiss"

Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission , kommentiert die Tarifeinigung mit den Worten: "Die Lohnerhöhungen liegen vor dem Hintergrund der extremen wirtschaftlichen Risiken und Unwägbarkeiten für die Unternehmen nah am roten Bereich , die lange Laufzeit bis Ende 2024 wiederum ist ein starkes Pro-Argument . Die Einigung unterstreicht unsere Grundüberzeugung, dass die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung weiter deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen - dies gilt in Zeiten historischer Inflation und zunehmender Personalknappheit umso mehr."

Der Tarifabschluss sei zudem Ausdruck von Wertschätzung für die Beschäftigten, die in der Corona-Pandemie eine systemrelevante und wichtige gesellschaftliche Funktion übernommen haben. Kloevekorn weiter: "Unterm Strich ist das Tarifergebnis herausfordernd für die Unternehmen, aber mit Blick auf Planbarkeit und Personalgewinnung ein sinnvoller Kompromiss . Wir hoffen, dass die Politik künftig Wort hält und nicht erneut mit Staatslöhnen in bestehende Tarifverträge wie bei uns hineingrätscht und die Tarifautonomie weiter aushöhlt."

Zufrieden mit dem Ergebnis ist auch Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG BAU und dort für das Gebäudereiniger-Handwerk zuständig: "In schwierigen und zähen Gesprächen ist es gelungen, einen Durchbruch zu erzielen. Für ihre wichtige Arbeit bekommen Reinigungskräfte weiterhin deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn , der im Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigt. Damit bleibt die Gebäudereinigung für dringend gesuchte Fachkräfte attraktiv . Das Lohn-Plus liegt zugleich weit über der Inflationsrate."

Das Verhandlungsergebnis muss von der Großen Tarifkommission des BIV am 10. Juni noch bestätigt und anschließend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ab Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden

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