Neuigkeiten & Informatives
Update aus dem Vergaberecht
Neue Schwellenwerte ab 2022
Zum 1. Januar 2022 sind neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft getreten. Sie gelten für alle Vergabeverfahren, die ab 2022 eingeleitet werden.
Die neuen Schwellenwerte ab Januar 2022
Die neuen Schwellenwerte lauten:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: EUR 215.000 statt bisher EUR 214.000.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: EUR 431.000 statt bisher EUR 428.000.
Alle genannten Werte sind Nettowerte ohne Umsatzsteuer.
Die Schwellenwerte sind bedeutsam für die Schätzung des Auftragswerts und die Wahl des Vergabeverfahrens
Die Schwellenwerte sind für die Schätzung des Auftragswerts relevant, welche Auftraggeber grundsätzlich vor Beginn eines Vergabeverfahrens vornehmen müssen. Erreicht oder überschreitet der Netto-Auftragswert der zu vergebenden Dienstleistungen den Schwellenwert, ist der Auftraggeber verpflichtet, ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen.